Die Bundeswehr im Inlandseinsatz: dieses Mal an der parteipolitischen Front
“Die größte Friedensbewegung”, sagte Franz-Josef Strauß 1981 auf dem Höhepunkt der Proteste gegen die Nachtrüstung, “ist die Bundeswehr.”
Unzulässig verkürzt könnte man sagen: Zum Glück sieht das Bundesverfassungsgericht das ähnlich.
Oskar Lafontaine und Gregor Gysi glauben hingegen, sie seien die neue Friedensbewegung, und die gibt die Antwort, die sie immer schon gegeben hat, wenn Amerika irgendwo involviert ist: Was sind wir bereit, an der Seite Amerikas zur Stabilisierung Afghanistans zu leisten? Lafontaine/Gysi: selbstverständlich gar nichts.
Das BVG hat zunächst mal festgestellt, dass sich weder die Nato von ihrem eigentlichen Bündniszweck entfernt hat, noch die Bundeswehr am Hindukusch in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg befindet.
Ebenso unzulässig verkürzt könnte man sagen: Das BVG hat den Satz von Ex-Verteidigungsminister Peter Struck bestätigt, dass Deutschlands Freiheit auch am Hindukusch verteidigt werde.
Natürlich war der BVG-Auftritt der Linken ein Showauftritt. Natürlich können Bundestagsabgeordnete die Regierung verklagen. Das ist ihr gutes Recht und heißt Organklage.
Aber es schmerzt, dass ausgerechnet Vertreter der Nachfolgepartei der Nachfolgepartei der SED, die den zweitmilitaristischsten Staat auf deutschem Boden nach dem Nationalsozialismus errichtet hatte, die Bundeswehr und die Nato auf die Anklagebank zu setzen belieben.
Die Frage, was die Bundeswehr wann, warum und mit welchen Mitteln macht, konnte das BVG nicht beantworten. Es berührt, hier trifft das Wort ausnahmsweise zu, ein sogenanntes Tabuthema. Tabus gibt’s eigentlich in Deutschland kaum noch. Nur eben jenes, was deutsche Interessen sind und mit welchen Mitteln wir sie zu vertreten, ja durchzusetzen bereit sind.
Antwort der Linken: Wir haben keine Interessen, sondern “Anliegen”. Das sind zum Beispiel Menschenrechte, unter Interessen indes wird ausschließlich Geld und Öl verstanden. Interessen verfolgen ausschließlich die USA. “Anliegen”, das sind wir.
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